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04.10.2003


Als Klaus Wowereit in Vertretung von Johannes Rau am 12. September 2003 seine Unterschrift unter das „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ gesetzt hat, leitete er damit eine neue Stufe im Kampf gegen Raubkopien und Internetpiraterie ein.

 

Seine Signatur schafft Rechtssicherheit im scheinbar rechtsfreien Raum und stiftet gleichzeitig Verwirrung. Wer gewerblich oder privat, gegen Bezahlung oder kostenfrei Musik, Filme oder Programme im Internet anbietet ohne das Urheberrecht zu besitzen, macht sich strafbar. Jeder Nutzer von Tauschbörsen wie Kazaa, der Dateien runterlädt, bietet diese meist schon während des Downloads automatisch wieder an, wodurch er den Straftatbestand voll und ganz begeht.

 

Was Viele nicht wissen: Auch das Knacken und Umgehen von Kopierschutzmechanismen ist strafbar und Programme die diesem Zweck dienen, dürfen nicht mehr verkauft werden, was auch eine erstaunliche Spam-Schwemme vor dem Inkrafttreten des Gesetzes deutlich machte. Selbst Anleitungen zum Überwinden von Kopierschutzmaßnahmen zu vertreiben ist strafbar. Das Recht auf Privatkopie dagegen bleibt weiterhin bestehen – mit der Einschränkung, dass dies nur gilt, wenn der Quelldatenträger nicht bereits offensichtlich illegal erstellt worden ist.

 

Im Grunde genommen bestätigt diese Gesetz nur das, was Insider und Juristen bisher schon vermutet hatten, was aber noch nicht vollständig juristisch abgesichert war. In Deutschland war die Verfolgung von Verbrechen gegen das Urheberrecht nur eingeschränkt durchgeführt worden. In den Vereinigten Staaten dagegen ist die RIAA (Recording Industry Association of America) schon wesentlich aktiver und schließt derzeit hunderte Vergleiche mit den „heavy usern“. Da in den USA rechtlich pro angebotenem Musikstück Entschädigungen von bis zu 150.000 Dollar möglich sind, könnten die Streitwerte entsprechend hoch ausfallen. Man hat sich aber besinnt und fordert mittlerweile nur noch Summen zwischen 2.500 und 10.000 Dollar. Abschreckung ist die oberste Divise.

 

Für die Strategie, professionelle Raubkopierer aus dem Verkehr zu ziehen, kann man Verständnis haben, für die Verfolgung von Geringverdienern dagegen überhaupt nicht. Im Internet kann man nun mal nicht erkennen, ob hinter einer 12stelligen IP-Adresse ein rüstiger Rentner oder ein 10jähriger Lego-Fanatiker steckt. Und so geraten in den USA selbst Kinder ins Visier der Urheberrechtsfahnder.

 

Offensichtlich wurde dies, als Brianna Torres, die zusammen mit ihrer Mutter in einer New Yorker Sozialwohnung lebt, eine Abmahnung von der RIAA erhielt, mit der Aufforderung 2000 Dollar Strafe zu zahlen. Die Zwölfjährige mit Vorliebe für die Sängerin „Pink“ hatte mit Hilfe von Kazaa zirka 1000 Musikstücke heruntergeladen und damit gleich wieder zum Download angeboten. 2000 Dollar, die für einen Anwalt nicht viel sind – für jemanden wie Brianna Torres aber das gleiche bedeuten wie 1000 Mittagessen.

 

Zum Glück gab es Hilfe – erstaunlicherweise aus der von Brianna „bestohlenen“ Musikszene. Der New Yorker DJ “Brother Wease” teilte sein Unverständnis über das Vorgehen der RIAA mit und erklärte, die Strafe bezahlen zu wollen.

 

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wollte bei der Vorstellung des Gesetzes den Fokus insbesondere auf den Verschärfungen im Bereich der Kopierschutzmechanismen wissen, was in Sachen Software in soweit zu begrüßen ist, solange es das Recht auf Anlegen einer Backup-Kopie nicht beschneidet. Frau Zypries hätte es aber wesentlich besser zu Gesicht gestanden, die Musik- und Filmindustrie in die Pflicht zu nehmen, die mit ihrem Versagen beim Aufbau des Distributionskanals Internet, das Entstehen von P2P-Tauschbörsen (Peer to peer) überhaupt erst in Gang gebracht haben. Schon 1999, dem Entstehungsjahr der beliebten Tauschbörse Napster war klar, dass ein Standard für den Vertrieb von Audio und Video gefragt war und dass er definitiv kommen würde – mit oder ohne die Industrie. Hätte man damals ein kostenpflichtiges Downloadsystem mit vernünftigen Preisen, Mengen- und Sozialrabatten installiert, wäre die Kriminalisierung heute nicht nötig.

 

Während sich Computer immer weiter zum multimedialen Mittelpunkt der Haushalte entwickeln und die CD-ROM als Musikdatenträger langsam beginnt an Bedeutung zu verlieren, entwickelt sich die Musikindustrie nicht weiter. Wer seine Musik nicht im Regal verstauben lassen will und sie lieber auf seiner Festplatte aufbewahrt, macht sich notwendigerweise strafbar. Entweder er lädt sie aus dem Internet herunter oder er knackt den Kopierschutzmechanismus der CD um MP3-Dateien zu erstellen.

 

Was bringt uns nun also das neue Urheberrecht? Die Antwort muss lauten: Nichts Neues. Wenn man aber mal hinter die Fassade blickt, so erkennt man langsam aber sicher das Versagen der Zuständigen. Klagen, Abmahnungen, Kopierschutzmechanismen und Digital Rights Management helfen eben doch nicht im Internet.

 

Zumindest die Eltern hat man wohl langsam wachgerüttelt. Und so wird wohl an manchem Mittagstisch die Erzeugerfraktion ihre Kinder ermahnen, die Finger von diesen komischen Tauschbörsen zu lassen. Beispielsweise zuhause bei Brianna Torres, die ab sofort ihre heißgeliebte Pink wohl nur noch aus dem Radio hört.

 

 

(Stefan Christmann)