22.04.2003

Im Januar/ Februar 2002 kam es bei der Bundesanstalt für Arbeit (BfA) zum Skandal. Trotz einer Anzahl von 90.000 Mitarbeitern kam es zu einer fehlerhaften Statistik, die mehr Arbeitslose als vermittelt auswies, als dies tatsächlich stattfand.
Darüberhinaus wurde klar, dass nur 30 % der Mitarbeiter an der wirklichen Vermittlung beteiligt waren.
Daraufhin tratt zum einen der Chef der BfA, B. Jagoda „freiwillig“ zurück und wurde durch Florian Gerster ersetzt. Zum anderen setzte die Bundesregierung die Hartz- Komission ein, die Vorschläge für eine neue Arbeitsmarktpolitik mit modernen Dienstleistungen und Ideen für eine Reformierung der BfA erarbeiten sollte.
Zusammengesetzt wurde die Hartz- Komission aus Gewerkschaftsvertretern, Arbeitgebern, sowie Vertretern aus Politik und Wissenschaft. Am 16. August 2002 stellte die Komission dann ihren Bericht „Moderne Dienst-leistungen am Arbeitsmarkt“ vor.
Ergebnisse der Hartz- Komission
Die Hartz-Komission kam u.a. zu den Schlüssen, dass die BfA für zu viele „vermittlungsfremde Tätigkeiten“ zuständig ist, dass die Arbeitslosigkeit mehr verwaltet als beseitigt wird, dass es Kompetenzüberschneidungen zwischen Arbeits- und Sozialämtern gibt und dass die Organisationsstruktur der BfA zu unflexibel ist. Darauf aufbauend entwickelte die Komission einen Lösungsvorschlag, der aus 13 Modulen besteht.
Wichtige Module
- Job Center
Als erstes wird vorgeschlagen, dass die Arbeitsämter in „Job Center“ umgewandelt werden sollen. Dort soll mit den Arbeitslosen ein Eingangsprofiling durchgeführt werden, d.h., es wird ein Profil von den Arbeitslosen angelegt, wonach sie in 3 verschiedene Kategorien eingeteilt werden: a) sog. Informationskunden b) sog. Beratungskunden c) sog. Betreuungskunden. Die Informationskunden sind in der Lage sich selbstständig um einen neuen Job zu kümmern und Nutzen das „Job Center“ hauptsächlich, um Informationen zu bekommen, das Internet zu nutzen usw. Die sog. Beratungskunden sind hingegen auf Hilfe bei ihren Bewerbungen angewiesen und benötigen gegebenenfalls Schulungen. Die sog. Betreuungskunden stellen oftmals soziale Härtefälle dar, haben persönliche Probleme und/ oder fachliche Defizite. Dies sind die Kunden, um die sich das „Job Center“ hpts. zu kümmern hat. Speziell für diese Gruppe soll dann auch eine engere Verzahnung mit dem Sozialamt, dem Jugendamt, der Suchtberatung, dem Wohnungsamt usw. erreicht werden.
Dadurch, dass speziell geschulte Mitarbeiter die Arbeitslosen individuell einschätzen und ein individuelles Beschäftigungskonzept erstellen, soll eine besseren Vermittlung entweder direkt in Unternehmen hinein oder in die PSA ( Modul 8) erreicht werden.
- Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit
In diesem Modul wird vorgeschlagen, dass für jeden Arbeitslosen ein eigenes Profil erarbeitet werden soll, anhand dessen dann festgelegt wird, was dem Arbeitslosen zuzumuten ist, d.h. ob von ihm eine hohe Bereitschaft zur Mobilität gefordert werden kann und inwieweit auch unterqualifikatorische Arbeitsangebote angenommen werden müssen. Berücksichtigt werden sollen hierbei auch die familiäre Situation, sowie soziale Kriterien. Lehnt ein Arbeitsloser dann ein zumutbares Angebot ab, so wird sein Leistungsanspruch gekürzt oder es wird eine Sperrzeit verhängt, d.h. er bekommt für eine gewisse Dauer kein Arbeitslosengeld ausgezahlt. Diese Sperrzeiten sollen jedoch zukünftig flexibler eingesetzt werden als bisher. Z.B. wird die Verweigerung der Teilnahme an einer Integrationsmaßnahme mit einer kürzeren Sperrzeit belegt, als die Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots.
Um individuelle Lebenssituationen besser berücksichtigen zu können, hat der Arbeitslose auch die Möglichkeit, sich aus persönlichen Gründen aus dem Job Center abzumelden. Damit verzichtet er dann auf Vermittlungs-bemühungen des Job Centers und zugleich auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Der erworbene Leistungsanspruch bleibt dann erhalten und kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgerufen werden. Insgesamt wird durch dieses Modul starke Eigeninitiative des Arbeitslosen gefordert.
- Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
Man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Nebeneinander zweier Sozialleistungssysteme zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Intransparenz führt. Daher soll künftig jeder, der Leistungen bezieht, nur noch von einer einzigen Stelle betreut werden und auch nur eine einzige Leistung erhalten. Künftig gibt es drei Arten von Leistungen: Das Arbeitslosengeld I. Dies entspricht in Höhe und Dauer grds. dem heutigen Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld II. Dies ist eine steuerfinanzierte bedürftigkeitsabhängige Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts der arbeitslosen, aber potentiell erwerbsfähigen Person. Es wird entweder gezahlt im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld I, also wenn man schon über einen längeren Zeitraum hinweg Arbeitslosengeld I bekommen hatte. Oder man erhält diese Form von Unterstützung, wenn man die Anspruchsvoraussetungen an den Bezug von Arbeitslosengeld I nicht erfüllt. Die Bezieher dieses Arbeitslosengeldes II sind in die Sozialversicherung einbezogen, die Anspruchsdauer ist beim Arbeits- losengeld II nicht begrenzt. Das Sozialgeld. Dies entspricht der bisherigen Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige Personen. Die Verantwortung hierfür bleibt bei den Sozialämtern.
- PersonalServiceAgentur (PSA)
Die PSA hat starke Ähnlichkeit mit Zeitarbeitsfirmen. Sie wird betrieben von Dienstleistern (z.B. Adecco), in gemeinsamer Trägerschaft mit Privaten oder vom Arbeitsamt als Business Unit in privater Rechtsform. Die Arbeitslosen müssen sich bei der PSA bewerben, die Entscheidung über die Einstellung obliegt der PSA Wird ein Arbeitsloser bei der PSA eingestellt, so entsteht zwischen ihm und der PSA eine arbeitsvertragliche Grundlage und der Arbeitslose wird sozialversicherungspflichtig bei der PSA beschäftigt. Lehnt ein Arbeitsloser die Einstellung in die PSA trotz Zumutbarkeit ab, drohen leistungsrechtliche Konsequenzen (s.o.). Die PSA vermittelt den ehemaligen Arbeitslosen dann an ein Unternehmen. Dabei hat der ehemalige Arbeitslose eine Probezeit zu bestehen, während derer er lediglich einen Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengeldes erhält. Anschließend bekommt er den tariflich vereinbarten PSA-Lohn. Wechselt er dann in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, erhält er den dort üblichen Lohn. Damit die PSA effektiv arbeiten kann, müssen nach Ansicht der Autoren Beschränkungen des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes nicht aufgehoben werden.
Ziel der PSA ist es, dass sie als eigenständige Organisationseinheit Dienstleistungen für und im Auftrag des Arbeitsamtes erbringt. Dabei können örtliche Gegebenheiten besser berücksichtigt werden. Dadurch, dass Arbeitgeber den Angestellten testen können ohne sich langfristig verpflichten zu müssen, verspricht sich die Komission einen „Klebeeffekt“. Sie können zeigen, was sie leisten können und haben die Chance in dem Betrieb später unter regulärer Bezahlung eingestellt zu werden. Es sollen also Einstellungs-barrieren überwunden werden und Arbeitslose sollen dadurch mit einer neuen Form vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.
Fazit
Die Ergebnisse der Hartz- Komission müssen differenziert betrachtet werden. Die Komission bietet einige gute Ansätze, durch die die Vermittlung beschleunigt und längere Arbeitslosigkeit vermieden werden kann. Diese Ansätze können allerdings erst dann richtig greifen, wenn sich die wirtschaftliche Situation bessert und die Konjunktur anzieht. Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen ihren Beitrag leisten, indem in öffentliche Nachfragepolitik investiert wird.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und das dadurch entstehende ganzheitliche Unter-stützungsangebot ist positiv zu bewerten. Weniger und kürzere Wege für Arbeitssuchende durch ein Job Center, verbunden mit einem Abbau von Bürokratie. Wichtig ist jedoch, dass es keine kollektiv wirkenden Kürzungen der Arbeitslosenhilfe ( Arbeitslosengeld II) gibt.
Die Diskussion über die neue Zumutbarkeit ist hingegen kritisch zu begleiten. Die bisher bestehende Zumutbarkeitsregelung ist bereits sehr weitgehend. Die Hartz- Komission will insbesondere die Sanktionen verschärfen, wenn ein Arbeitsloser nicht bereit ist, für einen neuen Job umzuziehen. Dies kann bei einer fehlenden öffentlichen Beschäftigungsoffensive negative Auswirkungen für strukturschwache Regionen bringen, da insbesondere jungen Menschen eine größere Mobilität abverlangt wird. Eine Überalterung der Arbeitnehmer- Innen in strukturschwachen Regionen würde sich in der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung negativ auswirken. Es ist daher eine differenziertere Regelung erforderlich, die alle sozialen Bindungen und alle individuellen Lebensentwürfe respektiert. Auch muss überlegt werden, ob nach einem Ortswechsel die reelle Chance einer nachhaltigen Beschäftigung besteht. Gerade wir als Jusos müssen uns überlegen, ob wir es als vertretbar ansehen, dass durch das verstärkte Sanktionensystem ein noch größerer Zwang auf die Arbeitslosen ausgeübt wird. Sinnvoller wäre es vielleicht, stattdessen ein gezieltes und effektives Anreizsystem zu entwickeln.
Der Aufbau von PersonalServiceAgenturen kann ein erfolgreicher Ansatz sein. Es muss jedoch auch bedacht werden, dass die vermittlungsorientierte Leiharbeit dazu führen kann, dass reguläre unbefristete Arbeitsplätze durch Leiharbeit ersetzt werden. Auch benötigen die ArbeitnehmerInnen bei Leihunternehmen besonderen Schutz, da hier die klassischen gewerkschaftlichen Druckmittel zur Regelung der Arbeits- und Einkommens-bedingungen nicht wirksam einsetzbar sind. Deshalb kann mit Leiharbeit Druck auf bestehende tarifliche Regelungen für Stammbelegschaften ausgeübt werden. Es besteht daher ein besonderes Schutzbedürfnis für diese ArbeitnehmerInnen und das Tarifvertragssystem.
Zu kritisieren ist bei den Vorschlägen der Hartz- Komission auch, dass die Arbeitgeber nicht genug in die verbindliche Verantwortung genommen. Möglich wäre z.B. die Einführung der Meldepflicht bei frei werdenden Stellen, eine Verpflichtung zum Überstundenabbau und die Einführung vermehrter Teilzeitarbeit.
Desweiteren sollte eine Qualifizierungsoffensive für Arbeitslose eingeleitet werden, damit heutige und künftige Anforderungsprofile der Arbeitgeber erfüllt werden können. Es reicht aber hierbei nicht aus, die arbeitsmarkt-politischen Instrumente fast ausschließlich auf die jeweils aktuellen Erfordernisse auszurichten, da immer wieder neue Kenntnisse erforderlich sein werden. Daher sind Strategien zum lebenslangen Lernen erforderlich.
Auch ist dem Eindruck entgegenzutreten, dass die Arbeitslosen für ihre Situation selbst verantwortlich sind und sie nur unter stärkeren finanziellen und moralischen Druck gesetzt werden müssen, damit sie wieder Arbeit annehmen.
Abschließend ist zu sagen, dass eine wirkungsvolle Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht allein mit einer beschleunigten Vermittlungstätigkeit der BfA möglich ist. Vielmehr müssen neue Arbeitsplätze z.B. durch verstärkte öffentliche Investitionen geschaffen und die vorhandene Arbeit auf mehr ArbeitnehmerInnen verteilt werden.
Es wird jetzt bei der weiteren Umsetzung des Hartz-Papiers auf Detailregelungen ankommen. Es wird für uns auch eine zentrale Aufgabe sein, das anstehende Gesetzgebungsverfahren zu begleiten, um unsere Anfor-derungen durchzusetzen und negative Aspekte für die Arbeitslosen und ArbeitnehmerInnen zu vermeiden.
(Ann-Christin Heidelmann) 
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